Was sind die Vorteile einer Direktversicherung?

Gepostet von Finance News am Dez 21, 2012 in Allgemein | Keine Kommentare

Es gibt insgesamt 5 Arten einer betrieblichen Altersvorsorge, eine davon ist die Direktversicherung. In vielen Fällen ist die Direktversicherungen die einzige Möglichkeit einer durch den Betrieb abgeschlossene Altersvorsorge. Besonders in kleinen Firmen, die über keine Pensionskasse oder über Pensionsfonds verfügen, ist die Direktversicherung die einzige Variante. Für den Arbeitnehmer schließt der Arbeitgeber entweder eine Rentenversicherung ab oder eine Kapitallebensversicherung.

Die Direktversicherung im Überblick

Im Besonderen eignen sich Direktversicherungen für Arbeitnehmer, die privat versichert sind. Diese sparen sich nämlich bei der Auszahlung den für die Krankenkasse anfallenden Teil. Schlechter sieht es da für gesetzliche Versicherte aus, die müssen als Mitglied den vollen Betrag der Krankenversicherungsbeiträge und dem der Pflegeversicherung entrichten. Im Kern lässt sich sagen, dass die Variante der Direktversicherung dann lohnenswert ist, wenn der Arbeitgeber den anfallenden Betrag oder zumindest einen Teil davon trägt. Wichtig ist zudem zu wissen, dass der Arbeitgeber Versicherungsnehmer z.B. bei Asstel ist und auch Zahler der Beiträge ist. Kommt es zu einem Versorgungsfall, dann zahlt die Versicherung direkt an den Arbeitnehmer oder an die Hinterbliebenen.

Wie funktioniert eine Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt den Versicherungsschutz ab und zahlt die anfallenden Beiträge. Im Gegenzug wird ein Teil des monatlichen Gehaltes vom Arbeitnehmer einbehalten und umgewandelt in die Versicherungsbeiträge. Im Bereich der sogenannten Entgeltumwandlung können im Jahr 2013 so bis zu 2.784 Euro steuerfrei in die Versicherung eingezahlt werden. Insgesamt im Jahr steuerfrei, sind es bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das Ende der Laufzeit erreicht, frühestens bei Erreichen des 62. Lebensjahres (gilt ab 2012) erfolgt die Auszahlung der Direktversicherung an den Arbeitnehmer oder an die Hinterbliebenen. Informieren Sie sich hierzu z.B. Asstel.

Wichtiges in der Zusammenfassung

Besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ist es noch wichtig zu wissen, dass bei eventuell eintretender Arbeitslosigkeit, die Direktversicherung nicht auf Hartz 4 angerechnet werden darf. Wird das Arbeitsverhältnis beendet, dann geht der Vorsorgevertrag auf den Arbeitnehmer über. Anschließend kann die Direktversicherung aus eigenen Mitteln oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.