Wann greift eine Pflegeversicherung?

Gepostet von Finance News am Sep 10, 2012 in Allgemein | Keine Kommentare

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt immer dann Leistungen, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen und/oder geistig-seelischen Erkrankung dauerhaft oder für mindestens 6 Monate nicht in der Lage ist, ihre persönlichen Angelegenheiten zu regeln und ihre individuellen Verrichtungen zu tätigen. Ähnliche Voraussetzungen gelten auch bei der privaten Pflegeversicherung.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung – nur auf Antrag

Wie der Quelle: www.pflege-test.de zu entnehmen ist, können die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nur dann ausgezahlt werden, wenn die hilfsbedürftige Person oder ihre Angehörigen einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt haben. Anschließend wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen ein Bild von der Situation vor Ort machen. Kommt er dabei zu der Erkenntnis, dass eine Pflegebedürftigkeit gegeben ist, wird er die Einordnung in eine der drei Pflegestufen veranlassen.

Die Pflegestufen

In der Pflegestufe I besteht ein erheblicher Pflegebedarf, der wenigstens 90 Minuten pro Tag umfassen muss. Von dieser Zeit sollten mindestens 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.
Die Pflegestufe II wird nur bei schwerer Pflegebedürftigkeit vergeben, welche grundsätzlich immer dann gegeben ist, wenn die betroffene Person mindestens 180 Minuten pro Tag Hilfe benötigt. Für die Grundpflege sind hier 120 Minuten vorgesehen. In der Pflegestufe III besteht schwerster Pflegebedarf. Hier ist eine ambulante oder stationäre Pflege praktisch rund um die Uhr, jedoch wenigstens 300 Minuten innerhalb von 24 Stunden nötig. Wer in die Pflegestufe III eingeordnet worden ist, benötigt außerdem mindestens 240 Minuten Unterstützung bei der Verrichtung der täglichen Grundpflege.

Die private Pflegeversicherung

Aufgrund der Tatsache, dass die Zahl der pflegebedürftigen Personen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, sind immer mehr Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, eine private Pflegekosten- und/oder Pflegetagegeldversicherung anzubieten. Insbesondere die Pflegetagegeldversicherung wird dabei immer stärker nachgefragt. Sie bietet eine umfassende Absicherung im Pflegefall und ist trotzdem sehr preiswert. In der Regel zahlt sie immer dann ein persönliches Pflegetagegeld aus, wenn auch die gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen erbringt. Die Höhe des Pflegetagegeldes kann individuell festgelegt werden.