Die Unisex-Tarife – ab dem 21.12.2012 wird sich vieles ändern

Gepostet von Finance News am Nov 19, 2012 in Finanzen | Keine Kommentare

Die Entscheidung zu den Unisex-Tarifen fiel im Europäischen Gerichtshof. Laut des Urteils des EuGH verstoßen geschlechtsabhängige Berechnungsgrundlagen für Versicherungen gegen das Gleichbehandlungsprinzip der Europäischen Union. Das Urteil fiel am 01.03.2011 – am 21.12.2012 werden die Unisex-Tarife eingeführt.

Welche Versicherungssparten sind betroffen und mit welchen Änderungen muss gerechnet werden?

Betroffen sind alle Sparten der Versicherung, die eine geschlechtsabhängige Berechnungsgrundlage aufweisen. Das sind vor allem die Personenversicherungen, wie die private Krankenversicherung, die Krankenzusatzversicherung, Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch die KFZ-Versicherung, bei der Frauen wegen der statistisch geringeren Unfallgefahr bevorzugt wurden.

Wie die neuen Unisex-Tarife preislich gestaltet werden, ist noch unklar. Die Versicherer lassen nur wenig aus den Abteilungen dringen. Das wird vor allem wettbewerbsbedingt sein. Es lassen sich jedoch einige Tendenzen ableiten.

Viele Versicherungen, speziell die Personenversicherungen, sind momentan für Frauen deutlich teurer als für Männer. Das hat verschiedene Gründe, wie beispielsweise häufigere Arztbesuche, die allgemein längere Lebenserwartung und damit einhergehend höheren Kosten auf die Vertragslaufzeit gesehen, geschlechtsspezifische Kosten (Geburt) usw.

Erwartet wird, dass sich die Tarife für Frauen verbilligen, für Männer hingegen verteuern werden, um die Kosten aufzufangen. Entsprechend gilt das für Versicherungen, bei denen Männer bis jetzt „benachteiligt“ wurden. Das sind u.a. Tarife der Lebensversicherung, der Unfallversicherung und der bereits erwähnten KFZ-Versicherung.

Es besteht jedoch eine Wahrscheinlichkeit, dass beide Geschlechter mit Teuerungen zu rechnen haben und sich die Tarife der Personenversicherungen auf einem höheren Niveau einpendeln werden. Die Gründe dafür sind recht vielfältig. Einerseits könnten Versicherer die Umstellung nutzen, um unprofitable Kalkulationen aufzubessern, andererseits sind in einige Tarifen deutlich mehr Frauen versichert als Männer, die Preissteigerung für Männer wäre hier unverhältnismäßig hoch. Um das auszugleichen, würden Frauen und Männer auf ein gleiches aber höheres Niveau gehoben werden.

Was bedeutet die Einführung der Unisex-Tarife für den Endkunden?

Bestehende Verträge sind von der Einführung nicht betroffen. Es wird voraussichtlich ein einmaliges Wechselrecht geben, das genutzt werden sollte, falls es sich herausstellt, dass die Unisex-Tarife günstiger ausfallen.

Auch Anwartschaften, die tarifabhängig geschlossen wurden, sind von der Unisex-Umstellung nicht betroffen. Tarifunabhängige Anwartschaften hingegen werden in den Unisex-Tarifen aufleben.

Besteht ein Bedarf oder wird überlegt, eine bestimmte, von der Unisex-Umstellung betroffene Versicherung abzuschließen, sollte unbedingt vor dem 21.12.2012 ein entsprechender Tarif abgeschlossen werden. So können die Vorteile der alten Bisex-Kalkulation genutzt werden. Stellt sich nach der Einführung heraus, dass die Unisex-Tarife günstiger werden, kann ohne Probleme einmalig gewechselt werden. Ein Wechsel aus der Unisex- in die Bisex-Welt wird hingegen nicht möglich sein.

Unisex ist ein großer Umbruch in der Versicherungswelt und jeder Einzelne ist gefragt, sich damit auseinanderzusetzen. Hilfe, Beratung und Unterstützung finden Interessierte auf den Seiten von http://www.versicherung-vergleiche.de.